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RFH, 21.09.1933 - III A 704/31 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 23.10.1991 - II R 77/87
Der Anspruch eines Land- und Forstwirts auf Lieferung stehender oder umlaufender …
So wie die durch den Verkauf begründete Geldforderung zum sonstigen Vermögen des Land- und Forstwirts gehört (§ 33 Abs. 3 Nr. 1, § 110 Abs. 1 Nr. 1 BewG), ist auch die entsprechende Sachleistungsverpflichtung nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BewG gesondert anzusetzen; denn derartige Verpflichtungen berühren die objektive Ertragsfähigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 21. September 1933 III A 704/31, RStBl 1933, 1353). - BFH, 28.10.1965 - III 163/62 U
Berücksichtigung einer angrenzenden Straße bei der Fortschreibung des …
Er hat weiter entschieden, daß auch diese Erkenntnismerkmale nicht uneingeschränkt gelten und die Abzugsfähigkeit von Lasten davon abhänge, daß diese sich aus der naturgegebenen inneren wirtschaftlichen Beziehung zwischen den Lasten und dem Objekt zwangsläufig ergeben (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs III A 704/31 vom 21. September 1933, RStBl 1933 S. 1353; III A 199/36 vom 11. Februar 1937, RStBl 1937 S. 532).